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§1 – Allgemeines

(1) Die Fangemeinschaft führt den Namen Freezers-Fangemeinschaft Oberelbe *Die Miefmupfel*, kurz FFGO.

(2) Der Sitz der Fangemeinschaft ist 21481 Lauenburg/Elbe.

 

(3) Geschäftsjahr ist der Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember.

 

§2 – Zwecke der Fangemeinschaft

(1) Die FFGO hat folgende Ziele:

- Unterstützung des Eishockeyteams „Hamburg Freezers"

- Unterstützung des HAMBURG FREEZERS e.V.

- Kontaktpflege zu anderen Eishockey- Fanclubs

- Pflege von Geselligkeit

§3 – Gemeinnützigkeit

(1) Die Fangemeinschaft ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele.

(2) Mittel der Fangemeinschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

(3) Die Mitglieder erhalten keine individuellen Zuwendungen aus Mitteln der Fangemeinschaft.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Fangemeinschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4 – Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft muss schriftlich an die Mitgliedervertretung der Fangemeinschaft

unter Angabe folgender Daten gestellt werden:

- Vor- und Nachname

- Geburtstag

- Anschrift

- Telefonnummer

- eMail- Adresse

- gewünschter Nickname

- gewünschte Rückennummer

(2) Mitgliedsanträge gibt es in der Geschäftsstelle.

(3) Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.

(4) Vor der Annahme des Antrags ist dem Antragsteller eine Satzung zur Verfügung zu stellen, dazu reicht der Hinweis darauf, wo man diese einsehen kann.

(5) Über den Antrag entscheidet die Mitgliedervertretung der Fangemeinschaft mit einfacher Mehrheit.

(6) Das Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis.

§5 – Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden.

(2) Die Kündigung muss schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen.

(3) Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.

§6 – Ausschluss eines Mitglieds

(1) Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliedervertretung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es

- trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Jahresbeitrags im Rückstand ist,

- gegen die Interessen der Fangemeinschaft grob verstoßen hat,

- das Ansehen der Fangemeinschaft in Verruf bringt oder

- sich anderweitig grob unsportlich verhält, wenn ein Zusammenhang mit der Fangemeinschaft oder den „Hamburg Freezers herzustellen ist.

(2) Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich durch die Geschäftsstelle mitzuteilen.

(3) Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.

 

 

§7– Mitgliedsbeiträge

(1) Jedes Mitglied hat einen Beitrag zu entrichten, der jährlich im Voraus bis zum Beginn des Geschäftsjahres in bar an den Kassenwart gezahlt werden muss.

(2) Die Höhe des Beitrags bestimmt die Mitgliederversammlung.

(3) Die Höhe des Beitrags beläuft sich seit dem 01.01.2006 auf 25 € im Jahr.

(4) Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen 15€ im Jahr.

(5) Eine neue Mitgliedschaft ist erst nach Zahlung des Beitrags erworben.

§8 – Mitgliederversammlung

(1) Mindestens einmal pro Jahr, üblicherweise im Dezember, soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.

(2) Zu einer Mitgliederversammlung muss durch die Geschäftsstelle mindestens zwei Wochen vordem angesetzten Termin schriftlich eingeladen werden.

(3) Die Tagesordnungpunkte (TOP) wird vom Vorstand festgelegt.

(4) Jedes Mitglied kann bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin der Mitgliederversammlung einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung stellen.

(5) Dieser Antrag muss schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen.

(6) Wird einem Antrag stattgegeben, hat der Leiter der Mitgliederversammlung die Tagesordnung zu Beginn der Versammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen.

§9 – Außerordentliche Mitgliederversammlung

(1) Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn:

- das Interesse der Fangemeinschaft es erfordert oder

- wenn die Einberufung von einem Drittel (1/3) aller Mitglieder schriftlich unter Angabe

der Gründe  verlangt wird.

(2) Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten im übrigen § 8 und § 10 dieser Satzung.

§10– Ablauf der Mitgliederversammlung

(1) Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende der Fangemeinschaft.

(2) Sollte der 1. Vorsitzende nicht anwesend sein, wird er vom 2. Vorsitzenden als Versammlungsleiter vertreten.

(3) Betrifft die Beratung und/ oder Abstimmung den 1. oder 2. Vorsitzenden muss für diesen Zeitraum ein anderer Versammlungsgleiter von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

(4) Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich, der Versammlungsleiter kann aber Gäste zulassen.

(5) Abstimmungen finden mündlich statt.

(6) Beantragt ein Drittel der bei der Versammlung erschienen, stimmberechtigten Mitglieder eine schriftliche Abstimmung, ist diesem Antrag stattzugeben.

(7) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig, darauf ist in der Einladung hinzuweisen.

(8) Beschlüsse werden, wenn nicht anders genannt, mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Enthaltungen werden nicht gezählt.

(9) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, welches vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterschreiben ist.

(10) Das Protokoll soll außerdem folgendes zum Inhalt haben:

- Ort und Zeit der Mitgliederversammlung,

- den Namen des Versammlungsleiters,

- die Anzahl der erschienen Mitglieder,

- die Tagesordnung,

- die Art der Art der Abstimmung (mündlich/ schriftlich) und

- die einzelnen Abstimmungsergebnisse

(11) Der Schriftführer wird vor der Mitgliederversammlung vom Vorstand bestimmt.

§11 - Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus:

- 1. Vorsitzender

- 2. Vorsitzender

- 3 Beisitzern

- Kassenwart

(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.

(3) Der Vorstand führt die Geschäfte der Fangemeinschaft ehrenamtlich.

(4) Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlung vor, beruft sie ein und führt ihre Beschlüsse aus.

§12-Amtsdauer des Vorstandes

(1) Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Geschäftsjahren gewählt.

(2) Sollte ein Mitglied des Vorstandes nicht wiedergewählt werden, bleibt es trotzdem bis zum Ende des Geschäftsjahres im Amt.

(3) Scheidet ein Mitglied im laufenden Geschäftsjahr aus, wird ein Ersatzmitglied für das restliche Geschäftsjahr vom Vorstand bestimmt.

§13– Der Kassenwart

(1) Der Kassenwart führt die Finanzen der Fangemeinschaft selbstlos nach bestem Wissen und Gewissen.

(2) Der Kassenwart hat auf Nachfrage über seine Aktivitäten der Mitgliedervertretung zu berichten.

(3) Der Kassenwart überwacht die Beitragszahlung der Mitglieder und berichtet der Mitgliedervertretung über eventuelle Ausstände.

(5) Der Kassenwart wird für einen Zeitraum von zwei Jahren, endend mit dem Ablauf des jeweils zweiten Geschäftsjahres, von der Mitgliederversammlung gewählt.

§14 – Satzung

(1)

Ein Exemplar der Satzung kann jederzeit in der Geschäftstelle eingesehen werden.

(2) Eine Satzungsänderung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. 

(3) Mit der ersten Beitragszahlung erkennt das Mitglied diese Satzung an.

§15– Auflösung der Fangemeinschaft, Vereinsvermögen

(1) Die Auflösung der Fangemeinschaft kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.

(2) Das nach der Auflösung der Fangemeinschaft noch vorhandene Vereinsvermögen fällt an HAMBURG FREEZERS e.V. zur Nachwuchsförderung.

§19 – Inhaber gewählter Ämter:

Vorstand:

1. Vorsitzender: Tobias Hinz

2. Vorsitzender: Eike-Florian-Christopher Hinz

1. Beisitzer:  Melanie Stutz

2. Beisitzer

3. Beisitzer

Kassenwartin:

Pressesprecher: T.Hinz

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Diese Satzung tritt am 22.07.2006 in Kraft.

Lauenburg/Elbe, 22. Juli 2006

 

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